Elternbeirat

Allgemeines

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Mitarbeit der Eltern im Rahmen der Schulfamilie spielt eine nicht unerhebliche Rolle. Da Bildung und Erziehung nicht voneinander getrennt werden können, ist eine gute und konstruktive Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern von besonderer Bedeutung.

Der Elternbeirat übernimmt die Aufgabe, als Fürsprecher die Belange von Schülern und Eltern zu vertreten, sieht sich aber auch als Partner der Schulleitung und der Lehrer. Er ist Bindeglied zwischen Eltern, Lehrern und Schülern und jederzeit Ansprechpartner für deren Belange. Durch enge Zusammenarbeit und regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung und den Lehrern wird für Ideen- und Meinungsvielfalt gesorgt und in Konfliktsituationen vermittelt, um ein bestmögliches Miteinander zu erzielen.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen definiert. Im Sinne dieser Bestimmungen hat sich der amtierende Elternbeirat für die laufende Schulperiode folgende Ziele gesetzt:

  • Vermittlung und Beratung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Schülern,
  • Eltern und Lehrkräften
  • Verstärkung des Informationsaustausches zwischen den Eltern
  • Unterstützung der Elternbeteiligung an schulischen Vorhaben
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Schule
  • (z. B. Konzept zur Erziehungspartnerschaft, Schulentwicklungsprogramm, Schulforum)
  • Mitarbeit im Arbeitskreis „Musische Gymnasien“

Aufgaben

Die Aufgaben des Elternbeirats sind im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen definiert. Dort heisst es im Art. 65:

… Aufgabe des Elternbeirats ist es,

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
  • den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten, durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen,
  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag … das Einvernehmen herzustellen,
  • bei der Verwendung bestimmter Lehrmittel …. einvernehmliche Entscheidungen herzustellen,
  • im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87, Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
  • im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
  • bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen …. mitzuwirken,
  • bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen … mitzuwirken,
  • bei der Bestimmung eines Namens für die Schule … mitzuwirken.

Ziele und Kontakt

Der amtierende Elternbeirat hat sich im Sinne der oben genannten Bestimmungen für die laufende Schulperiode folgende Ziele gesetzt:

  • Vermittlung und Beratung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften
  • Verstärkung des Informationsaustausches zwischen den Eltern
  • Verstärkung der Elternbeteiligung an schulischen Vorhaben
  • Beteiligung der Elternschaft am Bildungspakt Bayern
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Schule
  • Mitarbeit im Arbeitskreis “Musische Gymnasien”

 

Wir, die von Ihnen gewählten Elternbeiräte, freuen uns darauf mit Ihnen einen offenen und konstruktiven Dialog zu führen und stehen bei Fragen und Anregungen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter elternbeirat@kumax.de.